Allgemeine geschäftsbedingungen

DEUTSCH/ ENGLISCH ➔ FRANZÖSISCH

SEIT 2002  |  NICOLAS QUINCHE

Allgemeine geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Vertragsinhalt von Übersetzungs- und ähnlichen Dienstleistungen der Firma Nuance traductions (Einzelunternehmen), vertreten durch Nicolas Quinche (nachfolgend: der Übersetzer), und ihren Auftraggebern (nachfolgend: der Auftraggeber), soweit im Rahmen des Vertragsschlusses auf diese AGB verwiesen wird. Besondere Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben vorbehalten. Nachfolgend wird der Übersichtlichkeit halber nicht ausdrücklich auf die männliche und weibliche Form der Vertragsparteien, sondern lediglich auf den „Übersetzer“ und den „Auftraggeber“ Bezug genommen. Selbstverständlich sind aber „Auftraggeberinnen“ mitgemeint.

 

2. Dienstleistungsinhalt
Der Übersetzer verpflichtet sich, den Ausgangstext ohne Kürzungen und Zusätze mit der gebührenden Sorgfalt zu übersetzen und auf den vereinbarten Termin hin abzuliefern.
Erteilt der Auftraggeber keine spezifischen Weisungen betreffend Ausführungsform der Übersetzung (elektronisch/physisch, Darstellungs- oder Schriftart), orientiert sich der Übersetzer am Ausgangstext.
Der Übersetzer darf Dritte zur Vertragserfüllung beiziehen oder die Erfüllung ganz auf Dritte übertragen, sofern er diese zur Vertraulichkeit gemäss Ziffer 8 verpflichtet.

 

3. Mitwirkung des Auftraggebers
Dem Auftraggeber obliegt, dem Übersetzer die bereits vorhandenen zur Erstellung der Übersetzung notwendigen oder hilfreichen Informationen (beispielsweise firmeninterne Glossare, Paralleltexte, Zeichnungen, Tabellen etc.) zur Verfügung zu stellen.

 

4. Honorar
Es gilt das vereinbarte Honorar bzw. die für die Honorierung vereinbarte Berechnungsgrundlage (Zeilen-, Wort-, Zeichen-, Zeit- oder Pauschalhonorar). Eine allfällige Mehrwertsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte kein Honorar bzw. keine Berechnungsgrundlage vereinbart sein, gilt der für den Schwierigkeitsgrad der Übersetzung übliche Zeilenansatz pro Normzeile (55-60 Anschläge inklusive Leerzeichen) im Zieltext als vereinbart.

Der Auftraggeber kann vor Ablieferung der Übersetzung vom Vertrag zurücktreten, schuldet aber dennoch das ganze Honorar. Ist ein Zeilen-, Wort- oder Zeichenhonorar vereinbart, so wird das ganze Honorar derart berechnet, dass für den nicht übersetzten Teil anstatt des Zieltextes der Ausgangstext herangezogen wird. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so ist für den noch nicht übersetzten Teil eine vernünftige Schätzung des zeitlichen Aufwandes vorzunehmen. Der Übersetzer muss sich lediglich anrechnen lassen, was er infolge des vorzeitigen Rücktritts an Auslagen gespart hat und was er infolge der frei gewordenen Zeit durch anderweitige Verträge verdient bzw. absichtlich zu verdienen unterlassen hat.
Ist keine Vorauszahlung oder keine anderweitige Fälligkeit des Honorars vereinbart, so ist die Honorarforderung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist – die zumindest 10 Tage beträgt – zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug und der Übersetzer ist berechtigt, einen Verzugszins von 5 % sowie für jede Mahnung eine Gebühr von CHF 20.- zu fordern.

 

5. Nachträgliche Änderungen und sonstiger Mehraufwand
Ändert der Auftraggeber den Ausgangstext nach dessen Ablieferung an den Übersetzer in einem nicht geringfügigen Umfang, so darf der Übersetzer verlangen, dass der Abgabetermin in angemessenem Umfang hinausgeschoben wird. Zudem ist der Übersetzer berechtigt, für den entstandenen Mehraufwand neben dem vereinbarten Honorar ein angemessenes Zeithonorar zu fordern. Ebenso wird sonstiger Aufwand, der über die eigentliche Übersetzungstätigkeit hinausgeht, etwa die Kontrolle von Druckfahnen, zu einem angemessenen Zeithonorar in Rechnung gestellt.

 

6. Mängelrechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat Anspruch auf die kostenlose Beseitigung von in der Übersetzung enthaltenen Mängeln, wobei als Mängel nur gravierende inhaltliche Fehler zu verstehen sind. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Ablieferung der Übersetzung unter Angabe der Mängel geltend gemacht werden. Dem Übersetzer ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen.
Sollte die Übersetzung nach der vorgenommenen Überarbeitung noch immer Mängel enthalten, so ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit der erneuten Ablieferung eine weitere Überarbeitung oder eine angemessene Minderung des Honorars zu verlangen. Weitergehende Mängelrechte bestehen nicht.
Die Mängelrechte sind verwirkt, soweit keine Mängelanzeige innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung der Übersetzung erfolgt. Ist die Mängelanzeige rechtzeitig erfolgt, beträgt die Verjährungsfrist der Mängelrechte ein Jahr nach der ursprünglichen Ablieferung der Übersetzung.

 

7. Haftungsbeschränkung
Die Haftung für Schadenersatz aus Vertragsverletzung durch den Übersetzer wird auf Fälle von Absicht und Grobfahrlässigkeit beschränkt und bedarf im Falle von Übersetzungsmängeln überdies der rechtzeitigen Geltendmachung der Mängel.

 

8. Vertraulichkeit / Datenschutz
Der Übersetzer verpflichtet sich, die Unterlagen des Auftraggebers, insbesondere den Ausgangstext, vertraulich zu behandeln.

Ohne ausdrückliche gegenteilige Weisung darf der Übersetzer davon ausgehen, dass der Auftraggeber mit der elektronischen Bearbeitung und der unverschlüsselten elektronischen Übermittlung der Übersetzung übers Internet einverstanden ist. Die damit einhergehenden Datenschutz-, Datenänderungs- und Datenverlustrisiken trägt der Auftraggeber.

 

9. Urheberrechte
Der Auftraggeber räumt dem Übersetzer die für die Übersetzung des Ausgangstextes erforderlichen Rechte ein. Der Auftraggeber sichert zu, über die genannten Rechte zu verfügen, und hält den Übersetzer schadlos, falls er von Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen wird.
Der Übersetzer räumt dem Auftraggeber an den durch die Übersetzung geschaffenen Urheberrechten das Recht ein, die Übersetzung im Rahmen des bei Vertragsschluss für den Übersetzer erkennbaren Verwendungszwecks zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung bedarf der Einwilligung des Übersetzers, welche nicht verwehrt wird, falls die zusätzliche Nutzung das Urheberpersönlichkeitsrecht nicht tangiert und angemessen vergütet wird.
Falls es für die jeweilige Textsorte üblich ist, hat der Auftraggeber bei einer Veröffentlichung der Übersetzung den Namen des Übersetzers in geeigneter Form zu nennen.

Dem Auftraggeber steht das Recht zu, die Übersetzung zu bearbeiten. Ist die Übersetzungsbearbeitung jedoch nicht nur geringfügig, hat der Auftraggeber den Übersetzer darüber zu informieren und ihm steht das Recht zu, seine Namensnennung zu untersagen.
Dem Übersetzer steht das Recht zu, Ausgangs- und Zieltext sowie Unterlagen des Auftraggebers als Arbeitsinstrumente zu nutzen, indem er aus diesen Glossare, Wortlisten oder Textbausteine in anonymisierter Form erstellt und diese in Übersetzungsdatenbanken einspeist und/oder an Dritte weitergibt.

 

10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auftraggeber und Übersetzer sind aufgefordert, allfällige sich aus dem Vertrag ergebende Differenzen einvernehmlich zu beheben. Ein vorausgehender Aussöhnungsversuch ist jedoch nicht Bedingung für die Klageeinleitung.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzer ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Wohnsitz, der Sitz oder der Ort der Niederlassung (im Sinne von Artikel 5 des Gerichtsstandsgesetzes) des Übersetzers.

La Chaux-de-Fonds, Oktober 2019

 

Verwendung des Textes mit freundlicher Genehmigung des Schweizer Überesetzer-, Terminologen- und Dolmetscherverbands ASTTI.

Nuance traductions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Deutsche Übersetzung:
Anna-Lena Burkhalter,
anna-lena.burkhalter[at]gmx.ch

Nicolas Quinche | Rue Jacob-Brandt 80 | 2300 La Chaux-de-Fonds | Schweiz

+41 79 363 96 73

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